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   VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84   

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VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84 (https://dejure.org/1984,1645)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.07.1984 - 10 TH 1852/84 (https://dejure.org/1984,1645)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - 10 TH 1852/84 (https://dejure.org/1984,1645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 2 Nr 4 VwVfG, § 80 Abs 5 VwGO, § 17 Abs 1 S 2 AuslG, § 7 Abs 3 AuslG, § 187 Abs 3 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz eines Folgeantragstellers gegen das der Duldungsbescheinigung beigefügte Verbot einer Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 51.81

    Türkischer Staatsangehöriger - Aufenthaltserlaubnis - Gewerbesperrvermerk -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84
    Für die Beschränkung der Erwerbstätigkeit in einer Aufenthaltserlaubnis hält es die Verpflichtungsklage für die richtige Klageart, weil der Betroffene sein Ziel, außer einer unselbständigen auch eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben zu dürfen, mit einer Anfechtungsklage nicht habe erzielen können (BVerwGE 56, 254 = EZAR 100 Nr. 6; so wohl auch BVerwG, InfAuslR 1983, 286, betr. die Ausübung eines Reisegewerbes).

    Daneben sind zwar ausländerbehördliche Beschäftigungsverbote statthaft, wenn sie auf ausländerrechtlichen Erwägungen beruhen (§ 19 Abs. 2 AFG; BVerwG, NJW 1981, 1918 = EZAR 103 Nr. 4; BVerwG, EZAR 103 Nr. 5 = InfAuslR 1983, 286; BVerwG, EZAR 221 Nr. 19 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84
    Für die Beschränkung der Erwerbstätigkeit in einer Aufenthaltserlaubnis hält es die Verpflichtungsklage für die richtige Klageart, weil der Betroffene sein Ziel, außer einer unselbständigen auch eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben zu dürfen, mit einer Anfechtungsklage nicht habe erzielen können (BVerwGE 56, 254 = EZAR 100 Nr. 6; so wohl auch BVerwG, InfAuslR 1983, 286, betr. die Ausübung eines Reisegewerbes).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84
    Im Grundsatz werden vom Bundesverwaltungsgericht Auflagen zu begünstigenden Verwaltungsakten als selbständig anfechtbar angesehen; die bei einer Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum für die dort verfügte Abstandssumme zunächst gebilligte Ausnahme von diesem Grundsatz (BVerwGE 55, 135 [137 f.]) erkennt das Bundesverwaltungsgericht nun nicht mehr an (BVerwG, NJW 1982, 2269).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84
    2 Satz 2 GG ein vorläufiges Bleiberecht zu (vgl. BVerfGE 56, 216 = EZAR 221 Nr. 4; BVerwGE 62, 206 = EZAR 221 Nr. 7; BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 1413/83 - [ZAR 1984, 160], das der Gesetzgeber nunmehr in den Vorschriften der § 19 ff. AsylVfG geregelt hat und das mit der schriftlichen Aufenthaltsgestattung deklaratorisch verlautbar wird (vgl. § 20 Abs. 4 AsylVfG).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84
    2 Satz 2 GG ein vorläufiges Bleiberecht zu (vgl. BVerfGE 56, 216 = EZAR 221 Nr. 4; BVerwGE 62, 206 = EZAR 221 Nr. 7; BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 1413/83 - [ZAR 1984, 160], das der Gesetzgeber nunmehr in den Vorschriften der § 19 ff. AsylVfG geregelt hat und das mit der schriftlichen Aufenthaltsgestattung deklaratorisch verlautbar wird (vgl. § 20 Abs. 4 AsylVfG).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84
    Wenn ein Bundesgesetz für Vollstreckungsmaßnahmen spezielle Begründungsregelungen trifft, dann werden allgemeine Verfahrensvorschriften der Länder damit verdrängt (BVerwG, NJW 1982, 1956 = EZAR 221 Nr. 20 zu § 5 Satz 4 des 2. AsylVBG ).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84
    2 Satz 2 GG ein vorläufiges Bleiberecht zu (vgl. BVerfGE 56, 216 = EZAR 221 Nr. 4; BVerwGE 62, 206 = EZAR 221 Nr. 7; BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 1413/83 - [ZAR 1984, 160], das der Gesetzgeber nunmehr in den Vorschriften der § 19 ff. AsylVfG geregelt hat und das mit der schriftlichen Aufenthaltsgestattung deklaratorisch verlautbar wird (vgl. § 20 Abs. 4 AsylVfG).
  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80

    Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84
    Für das asylrechtliche Aufenthaltsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht die Anfechtungsklage gegen eine nachträglich angeordnete Ansparverpflichtung hinsichtlich der Rückreisekosten für einen Asylbewerber zugelassen, dem eine Bescheinigung über die Beantragung von Asyl mit Sparauflage erteilt worden war, die vom Bundesverwaltungsgericht jedoch nur als Auflage zu einer fiktiven Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG aufrechterhalten wurde (BVerwGE 64, 285 = EZAR 221 Nr. 18).
  • BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77

    Gebäudeabbruch

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84
    Im Grundsatz werden vom Bundesverwaltungsgericht Auflagen zu begünstigenden Verwaltungsakten als selbständig anfechtbar angesehen; die bei einer Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum für die dort verfügte Abstandssumme zunächst gebilligte Ausnahme von diesem Grundsatz (BVerwGE 55, 135 [137 f.]) erkennt das Bundesverwaltungsgericht nun nicht mehr an (BVerwG, NJW 1982, 2269).
  • VGH Hessen, 02.12.1976 - VII OE 72/75

    Erteilung einer auflagenfreien Aufenthaltserlaubnis an einen griechischen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84
    Der 7. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes hat in einem vergleichbaren Fall den Weg der Verpflichtungsklage für allein statthaft gehalten mit der Überlegung, daß es sich bei Beschränkungen der Erwerbstätigkeit um modifizierende Auflagen handele, weil der Aufenthalt von vornherein nur für eine bestimmte Tätigkeit erlaubt worden sei (DÖV 1978, 137).
  • VGH Hessen, 01.02.1984 - 10 TH 304/84
  • OVG Hamburg, 12.07.1979 - Bs I 50/79
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1976 - 2 A 12/76
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.1967 - II B 302/67
  • VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01

    Anfechtung eines Erwerbstätigkeitsverbotes in einer Duldung; verweigerter

    Ob es sich bei der Bestimmung "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" um eine Nebenbestimmung im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 HVwVfG oder um eine sog. modifizierende Auflage handelt, ist nach der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung danach zu entscheiden, ob sie ein zusätzliches Gebot oder Verbot enthält, das selbstständig zu dem Hauptinhalt des Verwaltungsakts hinzutritt, ohne dessen Wirksamkeit unmittelbar zu beeinflussen (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl., 2000, § 36 Rdnr. 6, 7, 9 und 20 ff.; Lange, InfAuslR 2000, 14; Hess. VGH, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84 -, EZAR 632 Nr. 2 = InfAuslR 1985, 290; jew. m.w.N.).

    Das Erwerbstätigkeitsverbot ist im Falle der Duldung ebenso zu behandeln wie bei der Aufenthaltsgestattung (zu letzterer Hess. VGH, 12.07.1984, a.a.O.; ebenso für räumliche Beschränkung der Aufenthaltsbefugnis BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93 -, BVerwGE 100, 335 = EZAR 015 Nr. 8 = InfAuslR 1996, 336), da in beiden Fällen die Auflage die Wirksamkeit des Verwaltungsakts selbst nicht berührt.

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass es sich bei den Auflagen um Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung handelt, für die nach hessischem Landesrecht aufgrund der Ermächtigung in § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen ist (§ 16 Hess. AGVwGO; Hess. VGH, 12.07.1984, a.a.O.; VG Wiesbaden, 18.01.2000 - 4 G 33/00 -, …

  • VG Karlsruhe, 13.03.2000 - A 11 K 10150/00

    Rechtmäßigkeit eines Erwerbstätigkeitsverbots bei nach Asylablehnung geduldetem

    Bei dem dem Duldungsbescheid vom 15.12.1999 beigefügten Verbot einer Erwerbstätigkeit (Ziff.4 der Entscheidung) handelt es sich um eine Auflage, die selbständig anfechtbar ist und gegen deren Vollzug einstweiliger Rechtsschutz ausschließlich im Rahmen des § 80 Abs. 1 und Abs. 5 VwGO zu erlangen ist und nicht über eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO (vgl. Kanein/Renner, AuslR., 6.AuflG., § 56 Rd.Nr. 11; GK- AuslR Stand Januar 2000, § 56 Rd.Nr. 41, 42, 43, 45; Hailbronner, AuslR, Stand August 1999, § 56 Rd.Nr. 20; Hess.VGH, InfAuslR 1985, 290; BVerwGE 64, 285 f [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 145/80]ür den Fall einer Sparauflage; BVerwG, Urt.v. 19.03.1996, InfAuslR 96, 392 für den Fall einer räumlichen Beschränkung des Aufenthalts; andere Auffassung: VGH Bad.- Württ., Urt.v. 10.03.1982 - 11 S 576/81 - Beschl.v. 18.03.1983, VBlBW 1984, 88 mit kritischer Anmerkung Olbrich Seite 286; Lange, InfAuslR 2000, 14; offen gelassen: VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 19.01.1999 - 3 S 3190/98 -).

    Der mit dem Widerspruch des Antragstellers grundsätzlich verbundene Suspensiveffekt ist im Falle des Verbots der Erwerbstätigkeit im Rahmen der Duldung auch nicht mit der Begründung zu verneinen, es handele sich um eine Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung i.S.v. § 80 Abs. 2 S.2 VwGO (so aber Hess. VGH, InfAuslR 1985, 290).

  • LSG Hessen, 10.10.2003 - L 10 AL 974/02

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - ausländischer Arbeitnehmer - Erlöschen

    Der Senat schließt sich indes der Auffassung des VG in dessen Beschluss vom 7. Juli 2000 an, wonach sich die Duldung und die mit ihr im Zusammenhang stehenden Regelungen auf die Aussetzung der Vollziehung einer Ausreisepflicht beziehen und deshalb Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung darstellen (so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 12. Juli 1984, InfAuslR 1985, 290; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 1999, DÖV 1999, 393).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88

    Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

    Ob dieser Ausgangspunkt für das allgemeine Ausländerrecht zutrifft, was insbesondere von der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte unterschiedlich beurteilt wird (bejahend HessVGH InfAuslR 1985, 290; verneinend OVG Nordrhein-Westfalen InfAuslR 1983, 211; SG Frankfurt InfAuslR 1984, 326; vgl ferner OVG Münster NJW 1968, 365; OVG Rheinland-Pfalz DÖV 1976, 823; BayVGH BayVwBl 1984, 371) bedarf hier keiner Entscheidung.
  • VG Aachen, 31.10.2003 - 8 L 851/03

    Anspruch auf Erteilung einer Duldung ; Vollstreckung der Ausreisepflicht

    Vgl. so: Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht (GKAuslR), Stand: Juli 2002, § 56 AuslG Rz. 53 m.w. Nachweisen; Hess. Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschlüsse vom 12. Juli 1984 - 10 TH 1852/84 -, InfAuslR 1985 S. 290 und vom 6. April 2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001 S. 378; a.A.: OVG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 8 SN 66/98 -, NVwZ 1998 Beilage Nr. 8 S. 82, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. April 2000 - 10 S 2583/99 - AuAS 2000 S. 184.; Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Beschluss vom 6. Februar 2003 - 8 L 72/03 -.
  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 10 TH 2242/86

    Behördenzuständigkeit zum Erlaß aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber

    Für Asylbewerber, die einen Folgeantrag gestellt haben und deshalb zumindest bis zur Entscheidung über die Beachtlichkeit oder Unbeachtlichkeit des Antrags nicht in den Genuß einer Aufenthaltsgestattung kommen (vgl. § 21 Abs. 2 AsylVfG; Hess.VGH, Beschluß vom 1. Februar 1984 - 10 TH 304/84 - Beschluß vom 12. Juli 1984 - 10 TH 1852/84 -, EZAR 632 Nr. 2), kann im Grundsatz nichts anderes gelten.
  • VG Aachen, 06.02.2003 - 8 L 72/03

    D (A), Bosnier, Abgelehnte Asylbewerber, Duldung, Räumliche Beschränkung,

    vgl. so: Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Stand: Juli 2002, § 56 AuslG Rz. 53 m.w. Nachweisen; Hess. VGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1984 - 10 TH 1852/84 -, InfAuslR 1985 S. 290 und vom 6. April 2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001 S. 378; a.A.: OVG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 8 SN 66/98 -, NVwZ 1998 Beilage Nr. 8 S. 82, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. April 2000 - 10 S 2583/99 - AuAS 2000 S. 184.
  • VGH Hessen, 27.06.1986 - 10 TH 1302/86

    Grenzen der Berücksichtigung der Familieneinheit im Verteilungsverfahren

    Für das vorliegende Verfahren kommt es nicht darauf an, bis zu welchem Zeitpunkt die der Duldung vom 06.12.1985 beigefügte Auflage hinsichtlich der Wohnsitznahme der Antragstellerin in der hessischen Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge in Sch. gegolten hat bzw. noch gilt - die von der Antragstellerin vorgelegte Duldung war bis 06.12.1986 befristet und eine Verlängerung ist nicht ersichtlich - und ob der hiergegen gerichtete Widerspruch der Antragstellerin vom 17.12.1985 aufschiebende Wirkung hat (vgl. dazu, daß es sich bei einer Duldungsbescheinigung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Abs. 3 Ausländergesetz um eine Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung i.S. von § 187 Abs. 3 VwGO und § 12 HessAGVwGO handelt und Rechtsbehelfen gegen der Duldung beigefügte Auflagen deshalb keine aufschiebende Wirkung zukommt, den Beschluß des Senats vom 12.07.1984 - 10 TH 1852/84 -).
  • OVG Berlin, 15.05.1998 - 3 SN 21.98

    Einordnung einer Aufenthaltsduldung als Vollstreckungsmaßnahme

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  • VG Frankfurt/Main, 23.04.2003 - 1 G 1085/03

    Eilverfahren; Rechtsschutzinteresse bei Verfahren gegen Nebenbestimmung einer

    Denn die Duldung und die mit ihr im Zusammenhang stehenden Regelungen beziehen sich auf die Aussetzung der Vollziehung einer Ausreisepflicht und sind deshalb Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung (HessVGH, Beschluss vom 12.07.1984 - 10 TH 1852/84 -, InfAuslR 1985, 290; , Beschluss v. 06.04.2001 - 12 TG 368/01 -, HessVGRspr 2002, 57; VGH Bad.-Württ.
  • VG Karlsruhe, 02.02.2000 - 6 K 3124/99

    Rechtliche Einordnung des Einzelfallverbots einer selbständigen Erwerbstätigkeit;

  • VG Wiesbaden, 18.01.2000 - 4 G 33/00

    Asylanträge; Anerkennung als Asylberechtigte; Abschiebung nach Rumänien;

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